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GERICHT
JAHR
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. August 2016 hinsichtlich des Angeklagten G. aufgehoben, a) soweit dieser wegen des Geschehens vom 25. September 2015 verurteilt worden ist, wobei die Feststellungen aufrechterhalten bleiben, b) mit den zugehörigen Feststellungen im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 108/17
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Mai 2017 wird verworfen. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 345/17
Zuständig für die Entscheidung über den Widerruf der mit Urteil des Amtsgerichts Osterode am Harz vom 8. August 2014 bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung ist das Landgericht Göttingen - Strafvollstreckungskammer.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 541/17
Die nachträglichen Entscheidungen während der Führungsaufsicht werden dem Jugendrichter des Amtsgerichts Heinsberg übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 524/17
Auf die Revision des Nebenklägers wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 19. Dezember 2016 hinsichtlich beider Angeklagter mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Fall II.3 der Urteilsgründe, b) in den Strafaussprüchen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 230/17
I. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 4. April 2016 wird 1. das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, in den Fällen II.13, 15, 16 und 19 der Urteilsgründe aufgehoben und das Verfahren eingestellt; die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last; 2. das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte in den Fällen II.1, 2, 4 bis 8 der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 308/16
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen vom 23. März 2017 aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zu den objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 432/17
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 16. März 2017 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen in der Zuschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge des Angeklagten O. , § 247a Abs. 1 StPO sei verletzt,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 388/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 16. Februar 2017 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 414/17
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des Landgerichts Wuppertal zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 303/17
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 23. Juni 2017 im Ausspruch über die Einziehung aufgehoben; die Einziehungsentscheidung entfällt. 2. Die weitergehende Revision des Beschuldigten wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 558/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 18. Mai 2017 im Schuldspruch zu Fall II.3 der Urteilsgründe mit den zugehörigen Feststellungen, jedoch unter Aufrechterhaltung der Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen, sowie im Ausspruch über die Jugendstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 476/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 9. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 287/17
1. Die Revision des Angeklagten A. gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 18. Januar 2017 wird verworfen. Der Angeklagte A. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Auslagenentscheidung im vorbezeichneten Urteil wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. 2. Auf die Revision des Angeklagten O. wird das vorgenannte Urteil mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben, soweit die Anordnung der Unterbringung in der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 320/17
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Dezember 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 252/17
1. Auf die Revision der Angeklagten T. und C. wird das Urteil des Landgerichts Limburg vom 9. September 2016 a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte T. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Angeklagte C. des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit zwei Fällen von...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 46/17
1. Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil des Landgerichts München II vom 20. Mai 2016, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit von einer Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgesehen worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 415/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 18. Juli 2017 a) in der Urteilsformel dahin gefasst, dass der Angeklagte der Bedrohung in vier Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung, und der Körperverletzung schuldig ist, b) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte im Fall II.6 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, und bb) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 539/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle (Saale) vom 21. März 2017 a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und b) dahin geändert, dass die Erklärung der Erledigung der mit Urteil des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 3. Mai 2016 angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt entfällt. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 358/17