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Urteile für Steuerberater

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Er benannte jedoch eine früher als Steuerberater tätige Person, der die berufsrechtliche Zulassung bereits im Jahr 2000 --bestandskräftig seit dem Jahr 2002-- entzogen worden war, als Zeugen (Z)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 28, 29/13, X B 28/13, X B 29/13
...Soweit es um die Vertretung des Klägers durch den Steuerberater X geht, so hat dieser ein Vertretungsverhältnis mit dem Kläger bestritten. Ob dieser wegen eigener gesundheitlicher Probleme für den Kläger auftreten konnte oder nicht, war daher nicht entscheidungsrelevant. 8 b) Unbegründet ist auch die Rüge, das Gericht habe den Prozessstoff nicht vollständig und einwandfrei gewürdigt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 186/11
...Dezember 1999 datierten Vertragsentwurf per Fax an seinen Steuerberater mit dem Zusatz "[Anrede], ist das so o.k.? Gruß ... ". 7 Am 28. Dezember 1999 äußerte sich der Geschäftsführer der Erwerberin, der Zeuge M, in einem Fax an den Kläger zu dessen "in der letzten Woche" unterbreiteten Vorschlägen, u.a. zu dem Verkauf der X-Aktien des Klägers an die Erwerberin....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 18/13
...Für die Klägerin handelt als "director" A, dessen Bestellung als Steuerberater in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) im Jahr 2000 wegen Vermögensverfalls rechtskräftig widerrufen wurde. 2 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) erließ am 11. August 2008 gegen die Z Ltd. (Ltd.) Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für die Monate Juni 2007 bis Juni 2008....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 6/10
...Sachverhaltsvorbringen bzw. entsprechende Beweisanträge untermauern müssen. 34 e) Zugunsten der Kläger kann das FG sich nochmals mit der Frage befassen, ob die Prüfungsanordnung wirksam bekannt gegeben worden ist und damit die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist ausgelöst hat. 35 Es hat hierzu im Tatbestand seines Urteils --in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Kläger-- festgestellt, die zugunsten der Steuerberater...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 23/16
...In der mündlichen Verhandlung seien für sie ein sachverständiger Zeuge, der Steuerberater und ihr Geschäftsführer sowie ihr Prozessbevollmächtigter anwesend gewesen. Demgegenüber habe das FG im Protokoll nur den Geschäftsführer und den Prozessbevollmächtigten aufgeführt. Der Geschäftsführer habe u.a. erläutert, dass die von ihr gehandelten Mineralien außerordentlich selten vorkämen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 10/10
...Der Schreibtisch sei etwa einmal im Monat von Herrn L und C genutzt worden, die einen Laptop dabei gehabt hätten. 6 Die S-GmbH bat den Steuerberater der M-GmbH mit Schreiben vom 29. Februar 2008 um Übersendung einer Bescheinigung, dass die M-GmbH ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sei. In der Anfrage gab die S-GmbH die ihr bekannte Anschrift der M-GmbH in A, C-Straße an....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 28/16
...In der von einem Steuerberater gefertigten Einkommensteuererklärung für 2010 erklärte sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus einer Leibrente. Zu den erzielten Kapitaleinkünften machte sie keine Angaben. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte die Einkommensteuer 2010 erklärungsgemäß in Höhe von 0 € fest....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 14/13
...Daraufhin beantragte der Beschwerdeführer, hierfür auch einen Steuerberater, der in einer im Jahr 2009 verfassten Stellungnahme für das Betriebsvermögen einen wesentlich niedrigeren Wert ermittelt hatte, als sachverständigen Zeugen zu vernehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 3157/11
...Vor dem BFH muss sich --wie auch aus der Rechtsmittelbelehrung in dem angefochtenen Urteil hervorgeht-- jeder Beteiligte, sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt, durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen; zur Vertretung berechtigt sind...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 19/10
...Hinsichtlich der Verpflichtung des Antragstellers, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Überschussrechnungen nebst Aufstellungen zum Anlagevermögen der letzten drei Jahre vorzulegen, sei nicht das von dem Antragsteller mit 999 € netto bzw. 2.309,55 € brutto bezifferte, an seinen Steuerberater für die Bilanz 2014 zu zahlende Honorar maßgebend....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 429/16
.... § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) verloren. 11 Zwar ergibt sich aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vor dem FG nicht, dass die --seinerzeit wieder durch einen Steuerberater vertretene-- Klägerin ihren schriftsätzlich mehrfach gestellten Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung wiederholt oder die unterbliebene Ladung der von ihr benannten Zeuginnen gerügt hätte....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 242/10
...Vor dem BFH muss sich jeder Beteiligte --sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt-- durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten bzw. durch Gesellschaften i.S. des § 3 Nrn. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes, die durch solche Personen handeln, vertreten...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V S 8/10
...Der Kläger bringt u.a. vor, das FG habe bei Würdigung der Zeugenaussage unberücksichtigt gelassen, dass V im fraglichen Zeitraum sowohl Mitglied des Aufsichtsrats der S-AG als auch Steuerberater der K-GmbH sowie des Klägers gewesen sei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 8/12
...April 2010 nicht über die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügte. 13 a) §§ 51 ff. der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) gelten aufgrund des mit diesen Vorschriften verfolgten Schutzzwecks auch für ausländische...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 3/14
...Dem steht nicht entgegen, dass der Antragsteller im Streitfall nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten wird. 6 a) Zwar müssen sich die Beteiligten nach § 62 Abs. 4 FGO vor dem Bundesfinanzhof (BFH) grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder einen anderen Bevollmächtigten i.S. des § 62 Abs. 2 Satz 1 FGO vertreten lassen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI S 18/10 (PKH)
...Die Rüge ist wegen fehlender Vertretungsberechtigung der Kläger unzulässig. 7 a) Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) muss sich jeder Beteiligte --sofern es sich nicht um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um eine Behörde handelt-- durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten bzw. durch Gesellschaften...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X S 11/14
...In diesem Fall kann die Vergütung jedenfalls nicht höher festgesetzt werden, als sie nach § 5 InsVV beansprucht werden könnte, wenn der Sonderinsolvenzverwalter nach dieser Vorschrift für eine Tätigkeit als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu vergüten wäre....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 62/13
...Die Frage zielt auf die Auslegung des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB; danach wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als Steuerberater anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 51/16
...Dem fachlich qualifizierten Kläger (Steuerberater) hätte es oblegen, im Feststellungsverfahren die Voraussetzungen der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns nach § 3 Nr. 66 EStG a.F. darzulegen, also nachzuweisen, dass die Grundstücksgesellschaft sanierungsbedürftig und der Schuldenerlass sanierungsgeeignet war (ihm durch den Erlass eine schuldenfreie Liquidierung seines Unternehmens und der Aufbau...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 101/10