...Er sei über den Schlusstermin und darüber ordnungsgemäß belehrt worden, im Schlusstermin könne ein Versagungsantrag gestellt werden, dem der Schuldner nur im Termin entgegentreten könne. Dass der Schuldner sich zum Zeitpunkt des Schlusstermins in Haft befunden habe, stehe dem nicht entgegen, weil er sich zum Schlusstermin habe vorführen lassen können....