...November 2006 beschäftigt. 4 Die Klägerin ist der Ansicht, die Reha-Klinik L sei ein sonstiges Krankenhaus im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b bb TV-L. Ihre durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit betrage deshalb nicht 40 Stunden und sechs Minuten, sondern 38,5 Stunden....