...Der Personalrat bestehe in Dienststellen mit in der Regel 601 bis 1 000 Beschäftigen aus 11 Mitgliedern. Zu den "in der Regel Beschäftigten" gehöre nur, wer der Dienststelle, in der gewählt werde, zugehöre. Dienststellenzugehörig sei ein Beschäftigter, der in die Dienststelle eingegliedert sei, d.h. in der Dienststelle nach Weisungen ihres Leiters an der Erfüllung öffentlicher Aufgaben mitwirke....