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Urteile für Patentanmeldung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Ähnliche Gestaltungen zeigen auch die deutsche Offenlegungsschrift 44 04 348 (D8, dort Figur 1), die europäische Patentanmeldung 163 195 (D16, dort Figur 2) sowie das US-Patent 4 546 986 (D30, dort Figuren 3 und 4). 61 cc) Die Beklagte hat keine Anhaltspunkte dafür aufgezeigt, dass sich aus diesem Stand der Technik für den Fachmann die Anregung ergibt, die Lippe so zu gestalten, dass die Öffnung der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 41/14
2019-04-11
BPatG 6. Senat
...Februar 2006 erteilten europäischen Patents 1 861 860 (Streitpatent), das die Priorität der deutschen Patentanmeldung 10 2005 014 125.0 vom 22. März 2005 in Anspruch nimmt. Es trägt die Bezeichnung 2 „Sicherheitsschaltvorrichtung zum sicheren Abschalten 3 eines elektrischen Verbrauchers“ 4 und umfasst in der erteilten Fassung 11 Patentansprüche, die mit der am 4....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 22/17 (EP)
...Januar 2000 als internationale Patentanmeldung PCT/US2000/000837, die Priorität der US-Patentanmeldung US 232916 vom 15. Januar 1999 in Anspruch nehmenden und u. a. mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland vor dem europäischen Patentamt in der regionalen Phase erteilten europäischen Patents 1 139 785 (Streitpatent), dessen Erteilung am 12....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 19/14 (EP)
...ersichtlichen Zusammensetzung eines Turbokanaldecoders, der explizit die Komponente CPU 112 und Turbo-Decoder 116 umfasst, die zweifellos als Bestandteile eines Decoders zu werten sind. 203 Der nur im Patentanspruch 14 enthaltene Begriff „Super-Frame-Daten-Größen-Einheiten“ (super frame data size units) ist zwar weder den ursprünglich eingereichten Unterlagen noch den Prioritätsunterlagen (der koreanischen Patentanmeldung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 5 Ni 49/11 (EP)
...In den Fassungen nach den Hilfsanträgen 1 bis 3 kann das Streitpatent keinen Bestand haben. 125 2.1 Die Gegenstände des jeweiligen Anspruchs 1 nach den Hilfsanträgen 1 bis 3 gehen nicht über den Inhalt der Patentanmeldung in ihrer am Anmeldetag eingereichten Fassung hinaus....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 7/14
...US-Patentschrift 5,392,883 A 19 D7 US-Patentschrift 4,732,408 20 D8 US-Patentschrift 6,264,015 B1 21 D9 US-Patentschrift 5,890,568 A 22 D10 US-Patentschrift 5,085,299 A 23 D11 US-Patentschrift 4,854,429 24 D12 US-Patentschrift 4,442,926 25 D13 US-Patentschrift 4,515,252 26 D14 US-Patentschrift 4,147,319 27 D15 US-Patentschrift 4,953,671 28 D16 europäische Patentschrift 0 207 409 B1 29 D17 japanische Patentanmeldung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 7 Ni 11/16 (EP)
2015-07-01
BPatG 6. Senat
...ist jedoch allgemeiner, sie umfasst auch den nicht ursprungsoffenbarten Fall der Speicherung einer beliebigen durch den Nutzer verarbeiteten Information, ohne dass diese etwa auf dem Bildschirm des Endgeräts angezeigt oder sonstwie mit dem genutzten Dienst in Verbindung stehen müsste. 112 2.3 Die weiteren Änderungen im erteilten Anspruch 1 (Merkmale 1.3 und 1.4) gehen in zulässiger Weise auf die Patentanmeldung...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 6 Ni 33/14 (EP)
...Juni 2003 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der Patentanmeldungen US 365288 vom 12. Februar 2003 und US 390998 P vom 24. Juni 2002 angemeldet worden ist. Das Streitpatent wurde in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. DE 603 04 625 geführt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 31/14 (EP)
...März 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung DE 196 10 589 vom 18. März 1996 angemeldet wurde. Das Streitpatent wurde am 12. Juli 2000 in der Verfahrenssprache Deutsch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer 597 01 990 geführt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 101/08 (EU)
2011-11-29
BPatG 4. Senat
...Juli 1999 unter Inanspruchnahme der Priorität der US-Patentanmeldung 116161 vom 15. Juli 1998 angemeldet worden ist. Das Streitpatent ist in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 699 38 323 geführt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 63/09 (EU)
...September 1992 unter Inanspruchnahme der Priorität der schwedischen Patentanmeldung SE 9102812 vom 27. September 1991 angemeldet wurde. Das Streitpatent wurde in der Verfahrenssprache Englisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 692 29 737 geführt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 47/09 (EU)
...März 2005 veröffentlichten Patents EP 0 888 687 B1 (im Folgenden: Streitpatent) mit der Bezeichnung "USER INTERFACE FOR TELEVISION" (deutsch: Benutzerschnittstelle für Fernsehen), das auf die internationale Anmeldung mit der Veröffentlichungsnummer WO 1998/028912 zurückgeht und für das die Priorität der US-Patentanmeldung US 08/772080 vom 20. Dezember 1996 in Anspruch genommen wird....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 2 Ni 28/16 (EP)
...Zur Herstellung solcher Gele sind nämlich - wie aus der Druckschrift D4, die auf die in der Streitpatentschrift S1 zitierte britische Patentanmeldung GB 2 192 142 A (vgl. a. a. O. S. 6 Z. 2 bis 4) zurückgeht, sowie anhand des Lehrbuches D6 des Herausgebers D....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 Ni 48/10 (EP)
...Oktober 1998 unter Inanspruchnahme der Priorität der französischen Patentanmeldung 9713211 vom 22. Oktober 1997 angemeldet wurde. Das Streitpatent wurde in der Verfahrenssprache Französisch veröffentlicht und wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nr. 698 27 907 T2 geführt....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 15/11 (EP)
2010-09-28
BPatG 4. Senat
...Oktober 1997 unter Inanspruchnahme der Priorität der japanischen Patentanmeldung JP 28740496 vom 9. Oktober 1996 angemeldet und im europäischen Einspruchsbeschwerdeverfahren in beschränkter Fassung aufrechterhalten worden ist (EP 0 835 737 B2 - Streitpatentschrift)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 80/08 (EU)
...Angaben zu den Abmessungen der Druckmuster enthalte K6 nicht. 24 Die europäische Patentanmeldung K7 sei als Übersetzung der vorveröffentlichten internationalen Anmeldung in japanischer Sprache WO 99/54740 (K7') anzusehen. Deren Figur 13 zeige eine rückstrahlende Folie mit einer Schicht aus reflektierenden Elementen und einer Haltekörperschicht sowie einer Oberflächenschutzschicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 19/13
...Insbesondere wird dort anders als im Streitpatent kein Verfahren offenbart, mit dem sich der mit Merkmal 3 beanspruchte Wert ohne weitere Abwandlung ergibt. 93 dd) Aus der europäischen Patentanmeldung 338 567 (K8) ergeben sich keine weitergehenden Anregungen. 94 In K8 wird eine Zubereitung aus Ceroxid mit einer großen spezifischen Oberfläche offenbart....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 32/17
...Die europäische Patentanmeldung 605 274 (K6) enthalte keine Angaben zum Gesamtporenvolumen und zur Porenverteilung. Den von der Klägerin vorgelegten Berichten über eine Nacharbeitung (K7 und K8) lasse sich nicht zweifelsfrei entnehmen, ob es sich bei den erhaltenen Produkten um die in K6 offenbarten Mischoxide handle....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 34/17