...genommen noch nicht ausreichendes Indiz bei der erforderlichen Würdigung der eine Bösgläubigkeit erst begründenden Gesamtumstände darstellt). 10 Sowohl die Frage, ob der Benutzungswille generell fehlt, als auch die Frage, ob darüber hinaus der Anmelder auch in der Absicht, Dritte zu behindern, handelt, also das die Bösgläubigkeit erst begründende subjektive Tatbestandsmerkmal vorliegt, müssen dabei vom Patentamt...