...Rn. 1307; Grote/Bronkars, VersR 2008, 580, 581). 17 a) Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, weil es anders als das Oberlandesgericht Stuttgart (aaO) angenommen hat, das Gebot, nicht hinter den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zurückzubleiben, gelte nur für den - hier nicht vereinbarten - Basistarif. 18 b) Der genannte Revisionszulassungsgrund einer Divergenz der Berufungsentscheidung...