...Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 11. Juli 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Wert des Beschwerdeverfahrens: 538.537,85 € (34.537,85 + 12.000 x 12 x 3,5; §§ 3, 9 ZPO). 1 I....