...Die Beklagte hat mit der Klageerwiderung den beschrittenen Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit als unzulässig gerügt und Verweisung des Rechtsstreits an das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf beantragt. Dem hat das LSG entsprochen (Beschluss vom 25.8.2010). 5 Gegen diesen Rechtswegbeschluss richtet sich nunmehr die vom LSG zugelassene Rechtswegbeschwerde der Klägerin....