...II. 4 Der Bundesgerichtshof ist für die Entscheidung des zwischen den Jugendgerichten bestehenden Streits gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht berufen, weil die Amtsgerichte Reutlingen und Neubrandenburg in den Bezirken verschiedener Oberlandesgerichte liegen. 5 Der Generalbundesanwalt hat dazu ausgeführt: „Für die Verhandlung und Entscheidung der Sache ist das Amtsgericht...