...Mit diesen Ausführungen ist der Verwaltungsgerichtshof der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gefolgt: Es obliegt dem Gesetzgeber, die Rechtsordnung so zu gestalten, dass die Anforderungen, die die Menschenwürde in Verbindung mit dem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit an das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Transsexuellen stellt, erfüllt sind und insbesondere die rechtliche Zuordnung...