...Die angemeldete Marke werde im Internet auch schon zur schlagwortartigen Bezeichnung von Dienstleistungen, die für einen „adult webmaster“ bestimmt sind bzw. von einem solchen erbracht werden, beschreibend verwendet, was dem Verständnis dieser Bezeichnung als Marke ebenfalls entgegenstehe. 7 Dagegen wendet sich die Anmelderin mit der Beschwerde....