...Zwar könnten die Marken sich teilweise, nämlich hinsichtlich der Dienstleistungen „Organisation von Veranstaltungen zu Unterhaltungszwecken“ (jüngere Marke) und „Veranstaltungen zur Zerstreuung, Belustigung und Entspannung“ (ältere Marke) bei ähnlichen bzw. identischen Dienstleistungen begegnen....