...Auch nach dem Vorbringen der Rechtsbeschwerde waren die Erstattungsansprüche bereits vor dem Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden. 10 bb) Der Umstand, dass die Erstattungsansprüche mangels Festsetzung noch nicht fällig werden konnten (vgl. § 122 Abs. 2 Nr. 1, § 124 Abs. 1 Satz 1, § 218 Abs. 1 AO, s. ferner BFH ZIP 2007, 1514; ZVI 2007, 369 f), steht einer Berücksichtigung...