...Die Frage kann schon mangels Entscheidungserheblichkeit die Zulassung der Revision nicht auslösen. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat den umstrittenen Bebauungsplan nicht nur wegen materieller Mängel, sondern auch - das angegriffene Urteil selbständig tragend - wegen beachtlicher Verfahrensfehler für unwirksam erklärt (UA S. 21). Die Frage geht aber auch am Inhalt des Urteils vorbei....