Bundesverfassungsgericht
Entscheidungsdatum: 07.12.2016
BVerfG 07.12.2016 - 2 BvR 1383/16
Kammerbeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen "Armenienresolution" des Deutschen Bundestages mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässig
- Gericht:
- Bundesverfassungsgericht
- Spruchkörper:
- 2. Senat 1. Kammer
- Entscheidungsdatum:
- 07.12.2016
- Aktenzeichen:
- 2 BvR 1383/16
- ECLI:
- ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161207.2bvr138316
- Dokumenttyp:
- Kammerbeschluss ohne Begründung
Zitierte Gesetze
- Art 93 Abs 1 Nr 4a GG
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt hat und im Übrigen eine solche auch nicht ersichtlich ist.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.