Bundesverfassungsgericht

Entscheidungsdatum: 07.12.2016


BVerfG 07.12.2016 - 2 BvR 1383/16

Kammerbeschluss mit Tenorbegründung: Verfassungsbeschwerde gegen "Armenienresolution" des Deutschen Bundestages mangels Darlegung einer Grundrechtsverletzung unzulässig


Gericht:
Bundesverfassungsgericht
Spruchkörper:
2. Senat 1. Kammer
Entscheidungsdatum:
07.12.2016
Aktenzeichen:
2 BvR 1383/16
ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161207.2bvr138316
Dokumenttyp:
Kammerbeschluss ohne Begründung
Zitierte Gesetze
Art 93 Abs 1 Nr 4a GG

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist unzulässig, da der Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte nicht ausreichend dargelegt hat und im Übrigen eine solche auch nicht ersichtlich ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.