...Soweit der Kläger einen Verfahrensmangel in Form eines Verstoßes gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung (§ 124 Abs 1 SGG) rügt, liegt ein solcher Verstoß entgegen dem Vorbringen des Klägers nicht darin, dass das Berufungsgericht zunächst einen Verhandlungstermin anberaumt hat und erst dann, als dieser Verhandlungstermin wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung nicht durchgeführt werden konnte, angekündigt...