...II. 11 Die gemäß § 66 Abs. 1 und 2 MarkenG zulässige Beschwerde ist unbegründet. 12 Da der Anmelder nach ordnungsgemäßer Ladung von sich aus darauf verzichtet hat, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, war über die Beschwerde in seiner Abwesenheit zu entscheiden (vgl. hierzu BPatG, PAVIS PROMA, 32 W (pat) 67/05 -SYNEXION/SYNAVION; BPatG GRUR 1997, 534, 535 f. - ETOP/Itrop; BPatG PAVIS PROMA 25...