...Die Kosten des Rechtsstreits, mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten am 11. November 2010 veranlassten und von ihr allein zu tragenden Kosten, werden der Klägerin zu 69 % und der Beklagten zu 31 % auferlegt. 1 Die Parteien streiten über Feiertagsentgelt und die Ausweisung von Freizeitausgleich im Dienstplan. 2 Die Beklagte betreibt ein Klinikum....