...Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 1 Die nach § 63 Abs. 3 GKG zulässige Gegenvorstellung der Beklagten zu 3 ist nur zum Teil begründet. 2 Zu Recht weist die Beklagte zu 3 darauf hin, dass sie am Rechtsstreit nur beteiligt ist, soweit die Räumung der streitgegenständlichen Räume in Rede steht, also lediglich in Höhe von 18.595 €. 3 Für eine weitere Herabsetzung des Streitwerts ist demgegenüber...