...Über die Erinnerungen hat nach § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 Satz 1 GKG der Einzelrichter zu entscheiden. 7 2. a) Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten....