...Greift ein Kläger einen im Einspruchsverfahren von ihm vorgetragenen Gesichtspunkt im Klageverfahren nicht mehr auf, dann muss das FG im Rahmen von § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht prüfen, ob in den Akten Vorgänge vorhanden sind, die sich auf diesen früheren Vortrag beziehen. 1 Die Beschwerde hat keinen Erfolg....