...September 2011, S. 46). 5 (1) Nach ihrem Art. 2 Abs. 2 Buchst. a) und b) gilt die Richtlinie 2008/48/EG nicht für "Kreditverträge, die entweder durch eine Hypothek oder eine vergleichbare Sicherheit, die in einem Mitgliedstaat gewöhnlich für unbewegliches Vermögen genutzt wird, oder durch ein Recht an unbeweglichem Vermögen gesichert sind", und nicht für "Kreditverträge, die für den Erwerb oder die...