...Der Eigentümer kann die Eigentümergrundschuld als Grundschuld oder unter Umwandlung in eine Hypothek (§ 1198 BGB) auf Dritte übertragen oder sonst darüber verfügen, zum Beispiel sie verpfänden oder einem nachstehenden Gläubiger das Vorrecht vor ihr einräumen (BGH, Urteil vom 16. Mai 1975 - V ZR 24/74, BGHZ 64, 316, 318). Dem steht § 1197 Abs. 1 BGB nicht entgegen....