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Urteile für Haushaltsführung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...NV: Im Rahmen der vorzunehmenden Interessensabwägung ist auch das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung zu berücksichtigen. 4. NV: Einer Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Rechtsnorm bedarf es grundsätzlich nicht. 5....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 185/11
...Senat VIII R 24/09 Verfassungsmäßigkeit der Erfassung der PKW-Nutzung für Familienheimfahrten von Selbständigen Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG den Vorteil aus der Nutzung eines betrieblichen PKW für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eines selbständig Tätigen außer Ansatz zu lassen. 1 I....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 24/09
...Senat 2 C 56/09 Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Aufwandsentschädigung bei Dienstleistung im Ausland Um die volle Wirksamkeit der Richtlinie 2000/78/EG sicherzustellen, muss das Auswärtige Amt Beamten, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, bei einer Abordnung ins Ausland die auslandsbedingten Mehrkosten der Haushaltsführung am bisherigen Auslandsdienstort...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 56/09
...Zivilsenat VIII ZR 127/14 Wohnraummietvertrag: Ausschluss eines Sonderkündigungsrechts für eine Wohnung in einem vom Vermieter mitbewohnten Gebäude mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit Das Sonderkündigungsrecht nach § 573a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, wenn in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude neben zwei Wohnungen Räume vorhanden sind, in denen eine eigenständige Haushaltsführung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 127/14
...Die Bedeutung und Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Antragsteller einerseits und die Auswirkungen der Aufhebung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzugs und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung andererseits rechtfertigten nicht die Aufhebung der Vollziehung....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 17/12
...Februar 2007 auf, eine Erklärung zu den Werbungskosten ihres Sohnes für 2007 einzureichen. 4 Mit am … März 2007 unterzeichneter Erklärung teilte die Klägerin für 2007 folgende Werbungskosten ihres Sohnes mit: Aufwendungen für Fachzeitschrift und Reinigung von Berufskleidung monatlich: 6,27 € 5 Fahrtkosten pro Jahr: 1 163,20 km + 897,04 km = 2 060,24 km x 0,30 € = 618,07 € 6 Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 46/10
...Senat VI B 74/16 Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 74/16
...Der Gesetzgeber dürfe nicht unterstellen, dass die übrigen erwachsenen Haushaltsmitglieder die überwiegenden Kosten der Haushaltsführung übernehmen wollten. 6 Der Kläger beantragt, das Urteil des SG und die Bescheide des Beklagten vom 19.4.2011 und 25.7.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.9.2011 aufzuheben und den Beklagten zu verurteilen, für die Zeit vom 1.5. bis 30.11.2011 höhere...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 31/12 R
...Der erstgenannte Zeitraum entspreche in seinem Umfang der Dauer einer vorläufigen Haushaltsführung (vom 1. Januar bis 14. Mai 2010) während der Dienstleistungsphase des Klägers, die spiegelbildlich auch in der Freistellungsphase zu berücksichtigen sei; während des zweitgenannten Zeitraums (vom 1. Januar bis 7....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 C 6/16
...In solchen Fällen besteht der Nachteil im Verlust der ohne Ehe und Kindererziehung erzielbaren Erwerbsunfähigkeitsrente und ist auf die Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe zurückzuführen, ist somit ehebedingt. Darauf, ob die Gestaltung der Kinderbetreuung und Haushaltsführung während der Ehe einvernehmlich erfolgt ist, kommt es nicht an (Senatsurteil vom 16....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 44/09
...Sie böten eine ausreichende Grundlage, um den Arbeitsaufwand für die Haushaltsführung nach § 287 ZPO zu schätzen. Für den Haushalt der Klägerin sei Anspruchsstufe 3 (43 Wochenstunden) anzusetzen. Allerdings sei hinsichtlich des Umfangs der Gartenarbeiten ein Zuschlag von 0,3 Stunden pro Quadratmeter, d.h. von 1,15 Wochenstunden zu machen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 157/11
...Sie begehrte im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) kürzte lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen um 1.164 € und setzte mit Bescheid vom 23. März 2006 die Einkommensteuer des Streitjahres auf 0 € fest....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 3/11
...Der Aufenthalt dort sei einer doppelten Haushaltsführung gleichzusetzen. 6 Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts. 7 Er beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung in der Weise zu ändern, dass zusätzliche Werbungskosten in Höhe von 2.079 € berücksichtigt werden. 8 Das FA beantragt, die Revision zurückzuweisen...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 95/13
...Die Ehedauer gewinnt durch eine wirtschaftliche Verflechtung an Gewicht, die insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung eintritt (im Anschluss an das Senatsurteil vom 11. August 2010, XII ZR 102/09) . Auf die Revision der Antragstellerin wird das Urteil des 7....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 202/08
...., weil der Beklagte während dieses Zeitraums den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Art. 100 Abs. 1 ThürVerf unterworfen gewesen sei, die es ihm nicht erlaubten, die Planstelle des Fachleiters (Seminarrektors) zu besetzen. Der Haushaltsplan für das Jahr 2010 sei erst mit dem Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 vom 4....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 92/15, 2 B 92/15 (2 C 6/16)
...Im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung seien nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) Telefonkosten für ein wöchentliches --typisiert: fünfzehnminütiges-- Telefonat anstelle einer durchgeführten Familienheimfahrt als Werbungskosten abziehbar. Diese Rechtsprechung fuße auf dem Gedanken, die private Veranlassung werde durch die beruflich bedingte Abwesenheit überlagert....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 50/10
...Senat VI B 34/11 Doppelte Haushaltsführung; Zusammenlegung zweier Nebenhaushalte; grundsätzliche Bedeutung; Erforderlichkeit der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung NV: Die auf die Umstände des individuellen Einzelfalls gestützte Würdigung des Finanzgerichts, nach der Eheschließung und der Zusammenlegung zweier Nebenhaushalte liege der Lebensmittelpunkt beider Eheleute nun am Beschäftigungsort...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 34/11
...NV: Nach ständiger Rechtsprechung teilen minderjährige Kinder nicht ausnahmslos alle Wohnsitze ihrer Eltern, wie das Beispiel der doppelten Haushaltsführung zeigt. 2. NV: Minderjährige Kinder können bei einem längerfristigen Schulbesuch im Ausland abweichend von ihren Eltern ihren inländischen Wohnsitz aufgeben und einen eigenständigen Wohnsitz im Ausland begründen. 3....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 30/09
...Das öffentliche Interesse des Bundes an einer geordneten Haushaltsführung sei höher zu gewichten als das Individualinteresse der Antragstellerin....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 65/14
...Mai 2002 VIII R 74/01, BFHE 199, 283, BStBl II 2002, 695, und in BFH/NV 2008, 1664). 19 b) Dies gilt jedoch nicht, wenn das Kind über einen eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt verfügt und hinsichtlich des weiteren Hausstands am Ort der auswärtigen Ausbildung die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vorliegen (Senatsurteil vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 13/12