Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen


Ausfertigungsdatum: 01.04.2015

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19.12.2018 I 2672

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
Abschnitt 6 Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung
Abschnitt 7 Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
Unterabschnitt 1 Bestimmung der Eigenmittel
Unterabschnitt 2 Solvabilitätskapitalanforderung
Unterabschnitt 3 Interne Modelle
Unterabschnitt 4 Mindestkapitalanforderung
Teil 3 Sicherungsfonds
Teil 4 Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung
Abschnitt 4 Informationspflichten gegenüber Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern
Abschnitt 5 Verordnungsermächtigungen
Teil 4a Reine Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
Teil 5 Gruppen
Abschnitt 3 Geschäftsorganisation, Berichtspflichten
Kapitel 5 Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften
Teil 6 Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation
Kapitel 1 Aufgaben und allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Sichernde Maßnahmen
Kapitel 3 Veröffentlichungen
Kapitel 4 Zuständigkeit
Abschnitt 1 Bundesaufsicht
Abschnitt 2 Aufsicht im Europäischen Wirtschaftsraum
Teil 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
Teil 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen