(1) Bei der Eintragung ins Handelsregister sind anzugeben:
- 1.
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die Firma und der Sitz des Vereins,
- 2.
-
die Versicherungszweige, auf die sich der Betrieb erstrecken soll,
- 3.
-
die Höhe des Gründungsstocks,
- 4.
-
der Tag, an dem der Geschäftsbetrieb erlaubt worden ist, und
- 5.
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die Vorstandsmitglieder.
Ferner ist einzutragen, welche Vertretungsbefugnis die Vorstandsmitglieder haben.
(2) Bestimmt die Satzung etwas über die Dauer des Vereins, so ist auch das einzutragen.