Wird die Solvabilitätskapitalanforderung mit der Standardformel berechnet, so setzt sie sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- 1.
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der Basissolvabilitätskapitalanforderung gemäß den §§ 100 bis 106,
- 2.
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der Kapitalanforderung für das operationelle Risiko gemäß § 107 und
- 3.
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der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern gemäß § 108.