Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung (TfPV)
Verordnung über die theoretische Prüfung für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
Ausfertigungsdatum: 22.11.2013
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 10.10.2016 I 2242
Erster Abschnitt  Allgemeines
Zweiter Abschnitt  Zulassung zur Prüfung
Dritter Abschnitt  Durchführung der Prüfung
Vierter Abschnitt  Prüfungsleistungen: Bewertung und Anerkennung; Prüfungsbescheinigung; Nichtbestehen der Prüfung
Fünfter Abschnitt  Wiederholungs- und erneute Prüfung; Einsicht in die Prüfungsunterlagen; Aufbewahrung; Informationsrechte der zuständigen Behörde