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(OrdenNachwV)
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen


Ausfertigungsdatum: 06.05.1959

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 4 G v. 4.12.2018 I 2257

Eingangsformel
Erster Abschnitt Nachweis der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
§ 1 Ausstellung eines urkundlichen Besitznachweises
§ 2 Zuständige Behörden
§ 3 Antragstellung
§ 4 Inhalt des Antrags
§ 5 Prüfung des Antrags
§ 6 Zweitausfertigung
§ 7 Bescheinigung
§ 8 Nachweis der Verleihung durch den Antragsteller
§ 9 Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges
§ 10 Ausstellung der Ersatzurkunde
§ 11 Versagung der Ersatzurkunde
§ 12 Form von Bescheiden
Zweiter Abschnitt Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
§ 13 Berechtigungsausweis
§ 14 Zuständigkeit
§ 15 Verfahren
§ 16 Antrag
§ 17 Inhalt des Antrags
§ 18 Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen durch den Antragsteller
§ 19 Ausstellung eines Berechtigungsausweises
§ 20 Entscheidungen der nach § 14 zuständigen Behörden
Dritter Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
§ 21 Einziehung
§ 22 Gebühren
§ 23 Geltung in Berlin
§ 24 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Antrag auf Zustellung eines urkundlichen Besitznachweises
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1)
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 3)
Anlage 4
Anlage 5 (zu § 13 Abs. 1)

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