(OrdenNachwV)
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen

Ausfertigungsdatum: 06.05.1959


§ 24 OrdenNachwV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.