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< § 24
Anlage 1 >

(OrdenNachwV)
Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen

Ausfertigungsdatum: 06.05.1959


Schlußformel OrdenNachwV

Der Bundesminister des Innern

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