Auf Grund des § 7 Abs. 2, des § 9 Abs. 2 und des § 10 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 844) - Ordensgesetz - wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen