(ÖlHaftG)
Gesetz zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden


Ausfertigungsdatum: 18.03.1975

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 31.10.2006 I 2407

Erster Teil Zustimmung zu den Übereinkommen
Zweiter Teil Vorschriften zur Ausführung des Internationalen Übereinkommens vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden
Dritter Teil Vorschriften zur Ausführung des Internationalen Übereinkommens vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden
Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften, Straf-, Bußgeld- und Schlußvorschriften