Stand: Zuletzt geändert durch Art. 10 V v. 31.10.2006 I 2407
Erster Teil Zustimmung zu den Übereinkommen
Zweiter Teil Vorschriften zur Ausführung des
Internationalen Übereinkommens vom 29. November 1969 über die
zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden
Dritter Teil Vorschriften zur Ausführung des
Internationalen Übereinkommens vom 18. Dezember 1971 über die
Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für
Ölverschmutzungsschäden
Vierter Teil Gemeinsame Vorschriften, Straf-,
Bußgeld- und Schlußvorschriften