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Art 1 >

(ÖlHaftG)
Gesetz zu den Internationalen Übereinkommen vom 29. November 1969 über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden und vom 18. Dezember 1971 über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden

Ausfertigungsdatum: 18.03.1975


Eingangsformel ÖlHaftG

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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