Den folgenden Übereinkommen wird zugestimmt: 
        
            - 1.
- 
                Dem in Brüssel am 29. November 1969 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung für Ölverschmutzungsschäden; 
- 2.
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                dem in Brüssel am 18. Dezember 1971 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Internationalen Übereinkommen über die Errichtung eines Internationalen Fonds zur Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden. 
        Die Übereinkommen werden nachstehend veröffentlicht.