Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche 
        
            - 1.
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                auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens, 
- 2.
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                auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens und 
- 3.
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                auf die dem Fonds nach dem Fondsübereinkommen zustehenden Beiträge 
        ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.