Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche
- 1.
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auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens,
- 2.
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auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens und
- 3.
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auf die dem Fonds nach dem Fondsübereinkommen zustehenden Beiträge
ist der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben.