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Hörakustikerausbildungsverordnung (HörAkAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin


Ausfertigungsdatum: 28.04.2016

Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 5.9.2016 I 2139

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereiche
§ 10 Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder
§ 11 Prüfungsbereich Audiologische Kenndaten
Abschnitt 3 Gesellenprüfung
§ 12 Ziel und Zeitpunkt
§ 13 Inhalt
§ 14 Prüfungsbereiche
§ 15 Prüfungsbereich Audiologische Kenndaten von Patientinnen und Patienten
§ 16 Prüfungsbereich Dreidimensionale Abbilder des äußeren Ohres und Otoplastiken
§ 17 Prüfungsbereich Hörsystemanpassung und Patientenberatung
§ 18 Prüfungsbereich Servicemaßnahmen
§ 19 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 20 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 21 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin

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