Hörakustikerausbildungsverordnung (HörAkAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin

Ausfertigungsdatum: 28.04.2016


§ 9 HörAkAusbV Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Dreidimensionale Abbilder und
2.
Audiologische Kenndaten.