Hörakustikerausbildungsverordnung (HörAkAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hörakustiker und zur Hörakustikerin

Ausfertigungsdatum: 28.04.2016


§ 2 HörAkAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.