Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 17.7.2017 I 2581
Erster Teil Personalvertretungen im
Bundesdienst
Fünfter Abschnitt Personalversammlung
Sechster Abschnitt Stufenvertretungen
und Gesamtpersonalrat
Drittes Kapitel Jugend- und Auszubildendenvertretung,
Jugend- und Auszubildendenversammlung
Viertes Kapitel Vertretung der nichtständig
Beschäftigten
Fünftes Kapitel Beteiligung der
Personalvertretung
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Formen und
Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Dritter Abschnitt Angelegenheiten,
in denen der Personalrat zu beteiligen ist
Vierter Abschnitt Beteiligung der
Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates
Sechstes Kapitel Gerichtliche Entscheidungen
Siebentes Kapitel Vorschriften für
besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von
Verschlußsachen
Zweiter Teil Personalvertretungen in den
Ländern
Erstes Kapitel Rahmenvorschriften für
die Landesgesetzgebung
Zweites Kapitel Unmittelbar für die
Länder geltende Vorschriften
Dritter Teil Strafvorschriften
Vierter Teil Schlußvorschriften