(BPersVG)
Bundespersonalvertretungsgesetz


Ausfertigungsdatum: 15.03.1974

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 17.7.2017 I 2581

Erster Teil Personalvertretungen im Bundesdienst
Fünfter Abschnitt Personalversammlung
Sechster Abschnitt Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
Drittes Kapitel Jugend- und Auszubildendenvertretung, Jugend- und Auszubildendenversammlung
Viertes Kapitel Vertretung der nichtständig Beschäftigten
Fünftes Kapitel Beteiligung der Personalvertretung
Erster Abschnitt Allgemeines
Zweiter Abschnitt Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Dritter Abschnitt Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
Vierter Abschnitt Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrates
Sechstes Kapitel Gerichtliche Entscheidungen
Siebentes Kapitel Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Zweiter Teil Personalvertretungen in den Ländern
Erstes Kapitel Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung
Zweites Kapitel Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
Dritter Teil Strafvorschriften
Vierter Teil Schlußvorschriften