Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 11.8.2009 I 2723
Grundvorschrift
Erster Teil Die Leistungen
Dritter Abschnitt Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt Leistungsvorbereitungen
Fünfter Abschnitt Pflichten der Beteiligten
Sechster Abschnitt Die Abgeltung
Siebenter Abschnitt Verjährung
Zweiter Teil Verfahren
Erster Abschnitt Durchführung der Anforderung
Zweiter Abschnitt Festsetzung von Entschädigung
und Ersatzleistung
Dritter Teil Manöver und andere Übungen
Vierter Teil Bußgeld- und Strafbestimmungen
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften