Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 11.8.2009 I 2723
Grundvorschrift  
Erster Teil  Die Leistungen
Dritter Abschnitt  Auskunftspflicht
Vierter Abschnitt  Leistungsvorbereitungen
Fünfter Abschnitt  Pflichten der Beteiligten
Sechster Abschnitt  Die Abgeltung
Siebenter Abschnitt  Verjährung
Zweiter Teil  Verfahren
Erster Abschnitt  Durchführung der Anforderung
Zweiter Abschnitt  Festsetzung von Entschädigung
und Ersatzleistung
Dritter Teil  Manöver und andere Übungen
Vierter Teil  Bußgeld- und Strafbestimmungen
Fünfter Teil  Übergangs- und Schlußvorschriften