(BLG)
Bundesleistungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 19.10.1956


§ 97 BLG

Soweit durch die Vorschriften dieses Gesetzes das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) berührt wird, wird dieses Grundrecht eingeschränkt.