...Gerichtskosten werden gemäß § 21 Abs. 1 Satz 3 GKG nicht erhoben. Die Regelung des § 188 Satz 2 VwGO ist nicht einschlägig, weil Ansprüche auf Kriegsgefangenenentschädigung (hier nach der Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907, RGBl. II 1910, 107) nicht zu einem Sachgebiet der Fürsorge im Sinne dieser Vorschrift gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 17....