...war das Landgericht nicht von seiner Verpflichtung entbunden, sich auch mit der Betreuerauswahl gemäß § 1897 BGB zu befassen. 15 (a) Selbst wenn man davon ausginge, dass die Betroffene mit ihrer Beschwerde allein die Anordnung der Betreuung anfechten wollte, nicht aber die Betreuerauswahl, hätte das Landgericht die Auswahlentscheidung überprüfen müssen, nachdem es eine Betreuung für erforderlich gehalten...