...Über den Protokollberichtigungsantrag haben zwar nur der Vorsitzende und die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle entschieden; Zweifel daran, dass der Beschluss die Erinnerung aller beteiligten Richter zutreffend wiedergibt, hat der erkennende Senat jedoch nicht. Deshalb besteht kein Anlass, dienstliche Erklärungen der beteiligten Richter einzuholen....