...Im Übrigen hat der Senat entschieden, dass sich aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen des StromStG, dessen Einführung in erster Linie fiskalpolitisch motiviert war, und des KWKG, das durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von KWK-Anlagen einen Beitrag zur Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen leisten soll (vgl. § 1 Abs. 2 KWKG), eine unbesehene Übernahme der Begriffsbestimmungen...