...Monatsgehalts laufe dem Sinn und Zweck des Elterngeldes auch nicht zuwider, denn ein vollständiger Ausgleich der mit der Kinderbetreuung einhergehenden Einkommenseinbußen habe der Gesetzgeber, was bereits die Begrenzung des Elterngeldes auf maximal 1800 Euro monatlich zeige, nicht beabsichtigt....