...Januar 2013 übersandte der Kläger als Anhänge einer E-Mail die „Arbeitgeber-Bescheinigung“ (Formular zum Antrag auf Elterngeld) und seine unterzeichnete, eingescannte E-Mail vom 4. Januar 2013, die jedoch insofern geändert war, als der Zeitraum „(28.02. - 28.04.2013)“ nicht mehr genannt wurde. In der „Arbeitgeber-Bescheinigung“ hatte er als Bezugszeitraum für das Elterngeld die Zeiträume 1....